Baugutachter Neustadt-Glewe

Bausachverständiger, Immobiliensachverständiger, Immobiliengutachter und Baugutachter Dipl.-Ing. (FH) Marcus Zeckert Neustadt-Glewe
Dipl.-Ing. (FH)

Marcus Zeckert

Bausachverständiger und Baugutachter

Seestraße 4
19306 Neustadt-Glewe
Tel: 038757 169 010
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Qualifikation

  • Dipl. Ing. (FH)
  • Projektmanager PMI®-Zertifizierung als PMP®
  • Bauvorlageberechtigter Ing. der Ing.-Kammer M-V
  • SiGeKo nach RAB 30
  • DEKRA-zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung
  • DEKRA zertifizierter Bausachverständiger für Immobilienbewertung D3 (komplexe Wohn- u. gewerbliche Objekte)
  • DEKRA-zertifizierter Sachverständiger für Bauschadensbewertung
  • DEKRA zertifizierter Bausachverständiger für Schimmelpilzbewertung
  • IQ-Zert zertifizierter Sachverständiger für Versicherungsschäden

Bauexperts ist eine Sachverständigenorganisation von freiberuflichen Bauberatern. Im Großraum Neustadt-Glewe steht Ihnen Dipl.-Ing. (FH) Herr Marcus Zeckert als Baugutachter zur Verfügung.

Baugutachter mit geprüfter Qualifikation

Bei Bauexperts finden Sie Baugutachter, die ihre Qualifikation nachgewiesen haben und regelmäßig an Weiterbildungen teilnehmen.

Wir bieten unseren Kunden Dienstleistungen in allen gutachterlichen Bereichen an. Transparent und auf hohem Qualitätsniveau. Unsere Bausachverständige und Baugutachter sind auf ihre besondere Sachkunde, praktische Erfahrung und persönliche Integrität geprüft.

Bezeichnung als Baugutachter

Die Bezeichnung Baugutachter ist in Deutschland nicht gesetzlich geschützt. Dadurch kann jeder sich als Baugutachter bezeichnen. Die überwiegende Mehrzahl der Gerichte verlangt jedoch, dass sich nur derjenige als Baugutachter bezeichnen darf, der unabhängig und unparteiisch ist und über überdurchschnittliche Sachkunde verfügt.

Beispiele aus der Rechtsprechung:

  • Auch ein freier Baugutachter muss ein fundiertes Fach- und Erfahrungswissen nachweisen. Die Bezeichnung freier Baugutachter kann einem Sachverständigen untersagt werden, wenn er die dazu erforderliche besondere Sachkunde nicht nachweisen kann.
  • Die Benutzung der Bezeichnung von der Handwerkskammer geprüfter freier Baugutachter für das Dachdeckerhandwerk ist irreführend.
  • Die Verwendung eines Rundstempels mit der darin vorgesehenen Angabe anerkannter Baugutachter durch einen Grundstückssachverständigen ist irreführend, weil Verwechslungsgefahr mit dem Rundstempel eines öffentlich bestellten Sachverständigen besteht. Der Begriff des anerkannten Bausachverständigen legt die Assoziation nahe, dass eine staatliche oder amtliche Stelle die Anerkennung ausgesprochen hat.
  • Die Benutzung der Bezeichnung anerkannter Baugutachter ist unlauter, weil sie die Assoziation nahelegt, dass eine staatliche oder amtliche Stelle die Anerkennung ausgesprochen hat.
  • Die Benutzung der Bezeichnung anerkannt durch einen Fachverband oder eine Überwachungsorganisation ist irreführend, wenn der Bausachverständige nicht mehr Mitglied der Organisation ist bzw. die Organisation ein Anerkennungsverfahren nicht durchführt.
  • Die Führung der Bezeichnung anerkannter Baugutachter erfüllt den objektiven Tatbestand des § 132a Abs. 2 StGB, wenn der Sachverständige nicht öffentlich bestellt ist.
  • Die Werbung eines Bausachverständigen mit der Bezeichnung geprüfter Baugutachter ist irreführend, weil eine Einzelperson in keinem Fall auch nur ansatzweise über die vom Bundesgerichtshof geforderte überdurchschnittliche Sachkunde in allen das Bauwesen umfassenden Sachgebieten verfügen kann.

Örtliche Nähe

Sachverstand. Ganz nah!

Unsere Bausachverständigen haben ihr Büro immer in Ortsnähe. Dipl.-Ing. (FH) Herr Marcus Zeckert kann Ihnen daher auch als Ortskundiger behilflich sein (z.B. Entwicklung der Immobilienmarktpreise in Neustadt-Glewe, behördliche Anlaufstellen etc.). Insbesondere wenn Sie nicht aus Neustadt-Glewe kommen bzw. sich nicht in Neustadt-Glewe auskennen, ist eine ortskundige Person ein großer Vorteil für Sie. Unser Motto „Sachverstand. Ganz nah“ können Sie also wörtlich nehmen!

Neustadt-Glewe - Regionale Kurzinfo für Ortsfremde

Neustadt-Glewe: das Tor zur Lewitz

Die Stadt liegt am Rande der Lewitz, einem der größten Landschaftsschutzgebiete Mecklenburgs. Endlose Wiesen und zahlreiche Fischteiche sowie ein großer Badesee laden Naturfreunde von Nah und Fern zum Verweilen ein. Mit der mittelalterlichen Burg, dem Schloss, der idyllisch gelegenen Stadtkirche, dem restaurierten Rathaus und zahlreichen Fachwerkhäusern bietet die Stadt ihren Besuchern manch altes Kulturgut. Neustadt-Glewe hat ca. 6.634 Einwohner.

Die Stadt liegt am Südrand der Lewitz, etwa 30 km südlich der Landeshauptstadt Schwerin. An der Nördlichen Stadtgrenze mündet der Störkanal in die Müritz-Elde-Wasserstraße. Letztere speist die großflächigen Friedrichsmoorer und Neuhöfer Karpfenteiche im Norden der Gemarkung und durchfließt die Stadt zusammen mit ihren beiden Seitenarmen. Zu den zahlreichen die Lewitz durchziehenden Gräben zählt der Neue Kanal. Nordwestlich des bebauten Stadtgebiets befindet sich der Neustädter See. Innerhalb der Stadtgrenzen liegen die drei Naturschutzgebiete Fischteiche in der Lewitz, Friedrichsmoor und Töpferberg.

Kontakte/Anlaufstellen:

Bürgermeister Herr D. Radelow

Tel.:     038757-5000

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Wasser und Abwasser

Mobil: 0172-3838681

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