Sachverständiger Neustadt-Glewe

Bausachverständiger, Immobiliensachverständiger, Immobiliengutachter und Baugutachter Dipl.-Ing. (FH) Marcus Zeckert Neustadt-Glewe
Dipl.-Ing. (FH)

Marcus Zeckert

Bausachverständiger und Baugutachter

Seestraße 4
19306 Neustadt-Glewe
Tel: 038757 169 010
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Qualifikation

  • Dipl. Ing. (FH)
  • Projektmanager PMI®-Zertifizierung als PMP®
  • Bauvorlageberechtigter Ing. der Ing.-Kammer M-V
  • SiGeKo nach RAB 30
  • DEKRA-zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung
  • DEKRA zertifizierter Bausachverständiger für Immobilienbewertung D3 (komplexe Wohn- u. gewerbliche Objekte)
  • DEKRA-zertifizierter Sachverständiger für Bauschadensbewertung
  • DEKRA zertifizierter Bausachverständiger für Schimmelpilzbewertung
  • IQ-Zert zertifizierter Sachverständiger für Versicherungsschäden

Bauexperts ist eine Sachverständigenorganisation von freiberuflichen Bauberatern. Im Großraum Neustadt-Glewe steht Ihnen Dipl.-Ing. (FH) Herr Marcus Zeckert als Sachverständiger zur Verfügung.

Sachverständiger mit geprüfter Qualifikation

Bei Bauexperts finden Sie Sachverständige, die ihre Qualifikation nachgewiesen haben und regelmäßig an Weiterbildungen teilnehmen.
Wir bieten unseren Kunden Dienstleistungen in allen gutachterlichen Bereichen an. Transparent und auf hohem Qualitätsniveau. Unsere Sachverständige und Gutachter sind auf ihre besondere Sachkunde, praktische Erfahrung und persönliche Integrität geprüft. Alle unsere Sachverständigen werden zentral geschult und arbeiten einheitlich nach Qualitätskriterien. So stellt Bauexperts sicher, dass die Ergebnisse nachvollziehbar und reproduzierbar sind. 
Bei Sachverständigen von Bauexperts erhalten Sie stets unabhängige, unparteiische und fachlich kompetente Leistungen.

Nutzung von Qualitätshinweisen als Sachverständiger

Sachverständige benutzen häufig zusätzliche Hinweise und Bezeichnungen, um ihre Qualität zu unterstreichen oder sie zu begründen. Die Gerichte haben in diesem Zusammenhang folgende Fälle als irreführend angesehen:

  • die Benutzung der Bezeichnung vereidigter Sachverständiger, ohne jemals vereidigt gewesen zu sein ist irreführend: Der betreffende Sachverständige war lediglich vom Gericht in einem einzelnen Fall auf die Richtigkeit seiner Aussage vereidigt worden.
  • die Benutzung der Bezeichnung eidesstattlich verpflichteter Sachverständiger von einem Sachverständigen, der vor einem Notar die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat, er werde seine Gutachten stets nach bestem Wissen und Gewissen erstatten ist irreführend.
  • die Benutzung der Bezeichnung Bundesprüfer für einen Sachverständigen, der als Mitglied des Bundes philatelistischer Prüfer Briefmarken auf Echtheit prüft, weil diese Bezeichnung irrigerweise auf eine staatliche Stelle hinweist ist irreführend.
  • die Benutzung der Bezeichnung vom Gericht bestellt von einem Sachverständigen, der von Gerichten häufig zur Erstattung eines Gutachtens zum Sachverständigen bestellt worden war ist irreführend. Gleiches gilt für die Bezeichnung Gerichtssachverständiger.
  • die Benutzung der Bezeichnung gerichtlich zugelassener Sachverständiger ist irreführend;
  • die Benutzung der Bezeichnung amtlich zugelassener Sachverständiger für Lebensmitteluntersuchungen ist irreführend, weil dieser Sachverständige nur für die amtliche Untersuchung von Gegenproben zugelassen ist;
  • die Benutzung der Bezeichnung eidesstattlich zur Einhaltung der Sachverständigenordnung verpflichtet ist unlauter, weil sie den irrigen Eindruck erweckt, als sei der Sachverständige öffentlich bestellt und vereidigt
  • die Benutzung der Bezeichnung Gerichtsgutachter ist unlauter, weil der falsche Eindruck einer Anerkennung durch eine staatliche Institution hervorgerufen wird.
  • die Benutzung der Bezeichnung Sachverständiger für Bauwesen ist irreführend, weil der Verkehr unter dieser Bezeichnung eine Befähigung des Werbenden in dem gesamten Baubereich unterstellt. 
  • die Benutzung der Bezeichnung zugelassen als Sachverständige bei allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten ist irreführend, weil es eine solche Zulassung nicht existiert
  • die Benutzung der Bezeichnungen Sachverständiger für Bauwesen, Geprüfter Bausachverständiger und Fortbildungsakademie für Bausachverständige ist unzulässig, weil eine Einzelperson in keinem Fall auch nur ansatzweise über die vom Bundesgerichtshof geforderte überdurchschnittliche Sachkunde in allen das Bauwesen umfassenden Sachgebieten verfügen kann

Örtliche Nähe

Sachverstand. Ganz nah!

Unsere Bausachverständigen haben ihr Büro immer in Ortsnähe. Dipl.-Ing. (FH) Herr Marcus Zeckert kann Ihnen daher auch als Ortskundiger behilflich sein (z.B. Entwicklung der Immobilienmarktpreise in Neustadt-Glewe, behördliche Anlaufstellen etc.). Insbesondere wenn Sie nicht aus Neustadt-Glewe kommen bzw. sich nicht in Neustadt-Glewe auskennen, ist eine ortskundige Person ein großer Vorteil für Sie. Unser Motto „Sachverstand. Ganz nah“ können Sie also wörtlich nehmen!

Neustadt-Glewe - Regionale Kurzinfo für Ortsfremde

Neustadt-Glewe: das Tor zur Lewitz

Die Stadt liegt am Rande der Lewitz, einem der größten Landschaftsschutzgebiete Mecklenburgs. Endlose Wiesen und zahlreiche Fischteiche sowie ein großer Badesee laden Naturfreunde von Nah und Fern zum Verweilen ein. Mit der mittelalterlichen Burg, dem Schloss, der idyllisch gelegenen Stadtkirche, dem restaurierten Rathaus und zahlreichen Fachwerkhäusern bietet die Stadt ihren Besuchern manch altes Kulturgut. Neustadt-Glewe hat ca. 6.634 Einwohner.

Die Stadt liegt am Südrand der Lewitz, etwa 30 km südlich der Landeshauptstadt Schwerin. An der Nördlichen Stadtgrenze mündet der Störkanal in die Müritz-Elde-Wasserstraße. Letztere speist die großflächigen Friedrichsmoorer und Neuhöfer Karpfenteiche im Norden der Gemarkung und durchfließt die Stadt zusammen mit ihren beiden Seitenarmen. Zu den zahlreichen die Lewitz durchziehenden Gräben zählt der Neue Kanal. Nordwestlich des bebauten Stadtgebiets befindet sich der Neustädter See. Innerhalb der Stadtgrenzen liegen die drei Naturschutzgebiete Fischteiche in der Lewitz, Friedrichsmoor und Töpferberg.

Kontakte/Anlaufstellen:

Bürgermeister Herr D. Radelow

Tel.:     038757-5000

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Wasser und Abwasser

Mobil: 0172-3838681

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